Bundesverkehrsministerium veröffentlicht Förderaufruf zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland

Die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) begrüßt den heute vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Förderaufruf zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland.

Damit können die Bewerbungen für den Aufbau von 15.000 Ladesäulen jetzt starten. Mit der Umsetzung des 300-Millionen-Euro-Förderprogamms folgt die Bundesregierung weitgehend den Empfehlungen der NPE.

Für die Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge in Deutschland“ stellt die Bundesregierung von 2017 bis 2020 300 Millionen Euro bereit. Davon sind 200 Millionen Euro für den Aufbau von etwa 5.000 öffentlich zugänglichen Schnellladestationen (>22 kW) in Metropolen und entlang der Bundesfernstraßen vorgesehen. Rund 100 Millionen Euro werden für ca. 10.000 öffentlich zugängliche Normalladestationen (3,7 kW bis 22 kW) eingeplant.

Ziel des Programms ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Der Vorsitzende der Nationalen Plattform Elektromobilität Henning Kagermann begrüßt dies: „Es ist ein gutes und wichtiges Signal, das von der Förderrichtlinie ausgeht. Für den Markthochlauf bei Elektrofahrzeugen brauchen wir schnellstmöglich den Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur, um das Gesamtsystem Elektromobilität zu stärken. Umweltbonus und Ladeinfrastrukturförderung können nur als abgestimmtes Maßnahmenpaket zum Markthochlauf beitragen.“ Die deutschen Automobilhersteller hätten dies bereits mit der Ankündigung eines Hochleistungsladenetzes an Autobahnen in Europa unterstrichen, so Kagermann.

Die jetzt veröffentlichte Förderrichtlinie für 15.000 Ladesäulen stellt eine zentrale Anschubfinanzierung für eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur dar. Die NPE sieht einen Bedarf von 7.100 öffentlich zugänglichen Schnellladesäulen und 70.000 Normalladepunkten bis 2020, um das Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen in Deutschland zu erreichen. Das entspricht etwa 35.000 Ladesäulen, da eine Ladesäule für Normalladen in der Regel über zwei Normalladepunkte verfügt.

Karsten Wildberger, Vorstandsmitglied der E.ON und Vorsitzender der NPE-Arbeitsgruppe Ladeinfrastruktur und Netzintegration: „Die Förderrichtlinie wird das Wachstum der Elektromobilität in Deutschland weiter beschleunigen. Gleichzeitig bildet sie eine Grundlage dafür, dass auch aus dem Aufbau und dem Betrieb der Ladeinfrastruktur tragfähige Geschäftsmodelle entstehen können. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung damit ein zentrales Anliegen der NPE umsetzt.“ Henning Kagermann und Karsten Wildberger sehen nun Industrie und Kommunen gemeinsam in der Pflicht den Förderaufruf flächendeckend zu nutzen.

Die Förderrichtlinie schreibt fest: Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien oder aus regenerativ erzeugtem Strom direkt vor Ort stammen. Darüber hinaus sieht der erste Förderaufruf vor, dass pro Ladestation bis zu 40 Prozent der Investitionskosten durch den Bund übernommen werden. Die maximale Zuwendungssumme pro Antragsteller beträgt 60 Millionen Euro im gesamten Förderzeitraum. Zunächst ist die Summe auf 5 Millionen Euro begrenzt.

Die NPE empfiehlt für ein zukunftssicheres Investment schon bei der Planung der Schnellladeinfrastruktur die Möglichkeit für Ultra-Schnellladen (High Power Charging mit 150 bis 350 kW) offenzuhalten. So können die Ladevorgänge drastisch verkürzt werden. Dazu sollte bereits der Netzanschluss auf mehr als 150 kW pro Ladepunkt ausgelegt werden. Ein direkter Aufbau mit Ultra-Schnellladestationen mit 150 bis 350 kW ist bereits heute vor allem an Autobahnen und wichtigen Verkehrsknotenpunkten sinnvoll.

Der überwiegende Teil der Ladevorgänge von etwa 85 Prozent findet derzeit an privaten Aufstellorten statt, beispielsweise bei Stellplätzen von Mehrfamilienhäusern oder beim Arbeitgeber. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die NPE flankierend den Abbau von rechtlichen Hürden im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

In der NPE gestalten rund 150 Experten aus Politik, Wissenschaft, Industrie und Zivilgesellschaft die Elektromobilität in Deutschland. An den Schnittstellen unterschiedlicher Branchen und wissenschaftlicher Disziplinen identifiziert die Plattform erfolgskritische Themen für Forschung und Entwicklung und wertet nationale und internationale Aktivitäten auf dem Feld der Elektromobilität aus. Die von acatech koordinierte Plattform wurde 2010 auf Initiative der Bundesregierung gegründet.

www.acatech.de

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15.02.2017   |  

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