Neues Car Sharing Gesetz: Das Auto teilen statt besitzen

Das Carsharing hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Baustein nachhaltiger Mobilität entwickelt. Diesen Trend will die Bundesregierung unterstützen – mit Sonderparkplätzen und kostenfreiem Parken. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Die geplanten Neuerungen im Überblick

Das neue Carsharing-Gesetz soll zum 1. September 2017 in Kraft treten. Es gewährt nicht nur Privilegien beim Parken, wie reservierte Parkplätze und die Befreiung von Parkgebühren. Es enthält darüber hinaus Regelungen, die verkehrs- und umweltpolitische Vorgaben betreffen.

• Das Gesetz definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind.
• Den örtlichen Straßenverkehrsbehörden wird die Möglichkeit eingeräumt, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen und diese von Parkgebühren zu befreien.
• Carsharing-Anbietern mit festen Stationen wird im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens gestattet, Stellplätze an ausgewählten Standorten in den “öffentlichen Verkehrsraum” zu verlegen.
• Bei der Auswahl dürfen Aspekte wie die Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr und der Klimaschutz berücksichtigt werden. Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen oder Hybridantrieben könnten so bevorzugt zum Zuge kommen.

Carsharing liegt im Trend: Zum Jahresbeginn 2016 waren insgesamt 1,26 Millionen Carsharing-Kunden registriert. Ihnen standen 16.100 Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung. Statistisch benutzten damit zirka 78 Fahrberechtigte gemeinsam ein Fahrzeug. Die Zahl der Städte und Gemeinden mit einem Carsharing-Angebot erhöhte sich von 490 auf 537 – das sind 47 Orte mehr als im Jahr zuvor.

www.bundesregierung.de

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