Vorarlberg verlängert E-Autoförderung

Im Sinne der Vorarlberger Elektromobilitätsstrategie hat die Landesregierung die Verlängerung des Förderprogrammes für all die Elektroautos beschlossen, die im allgemeinen beziehungsweise öffentlichen Interesse genutzt werden, das heißt zum Beispiel als Taxis oder für soziale Dienste.

Die Vorarlberger Landesregierung stellt zur Förderung solcher Fahrzeuge neue Mittel zur Verfügung, die zuzüglich zum Förderpaket des Bundes mit den Automobilimporteuren in Anspruch genommen werden können.

“Die Fortführung dieser Förderung soll dazu beitragen, die Elektromobilität im öffentlichen Dienstleistungsbereich verstärkt zu etablieren und so für breitere Bevölkerungsschichten im Alltag erlebbar zu machen”, sagt Landesrat Erich Schwärzler. “Auf diese Weise möchten wir die starke Position Vorarlbergs in der E-Mobilität weiter festigen.”

Beitrag zu E-Mobilitätsstrategie

Mit einem Anteil von über zwei Prozent bei den neuzugelassenen Fahrzeugen war Vorarlberg im Jahr 2016 österreichweit Spitzenreiter; Ende März 2017 waren in Vorarlberg über 900 reine Elektroautos zugelassen. Die Elektromobilitätsstrategie beinhaltet 32 konkrete Maßnahmen.

Für die Umsetzung sind mit illwerke vkw und dem Bund starke Partner mit an Bord. Das Ziel ist ambitioniert: Bis 2020 sollen bis zu 10.000 Elektroautos, 20 Elektrobusse und 500 elektrische Nutzfahrzeuge auf die Straße gebracht werden. Zudem soll der mit E-Bikes zurückgelegte Wegeanteil verdoppelt werden.

Das Förderprogramm im Detail

Die Förderung des Landes beträgt 1.500 Euro pro Fahrzeug. Zusammen mit dem ausverhandelten Förderpaket in der Höhe von bis zu 3.000 Euro zwischen Bund und den Autoimporteuren (1.500 Euro Bundesförderung + 1.500 Euro E-Mobilitätsbonus) können damit gesamt bis zu 4.500 Euro Förderung für ein E-Fahrzeug erzielt werden. Das Förderprogramm des Landes ist auf 50 Fahrzeuge ausgelegt. Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Die neue Förderaktion dauert rückwirkend von 1. April 2017 bis 31. Dezember 2018.

Förderbar sind grundsätzlich alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gebietskörperschaften.
Fahrzeuge im öffentlichen Interesse sind solche, die für alle öffentlich zugänglich sind (z.B. Taxis, Carsharing, Mietwagen, etc.) oder dem Einsatz sozialer mobiler Dienste zur Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben dienen (z.B. Hauskrankenpflege, mobile therapeutische Dienste, Notdienste, Essen auf Rädern, Fahrzeuge für Bauhöfe etc.).

Quelle: www.vol.at

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