Neues Garnatie-Label belebt den Gebrauchtwagenmarkt von E.Autos. DEKRA-zertifizierte Testfahrt. Foto: BVfK e.V.

Zurück auf die Straße: Neues Garantie-Label für gebrauchte Elektroautos

Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) e.V.  hat das Garantie-Label „Turbo für gebrauchte Stromer“ vorgestellt. Mit diesem Konzept setzt der BVfK einen entscheidenden Impuls zur Förderung des Gebrauchtwagenmarkts für Elektrofahrzeuge (BEVs). Ziel ist es, Unsicherheiten bei potenziellen Käufern zu reduzieren und die Akzeptanz für gebrauchte Elektroautos nachhaltig zu steigern. Das Konzept „Turbo für gebrauchte Stromer“ garantiert, dass die Batteriekapazität eines Fahrzeugs nicht mehr als drei Prozent pro Jahr abnimmt. Grundlage ist ein DEKRA-zertifizierter Test, der den Zustand der Batterie zum Zeitpunkt der Übergabe dokumentiert und als Basis für Garantieansprüche dient.

Im Garantiefall verpflichtet sich der Garantiegeber, die Ladekapazität durch geeignete Maßnahmen wiederherzustellen. Sollte dies nicht möglich sein oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sein, haben Käufer zwei klare Optionen: Sie können das Fahrzeug gegen eine übliche Nutzungsvergütung zurückgeben oder eine Kaufpreisminderung entsprechend der Abweichung von der garantierten Mindestkapazität beanspruchen. Diese transparente und faire Regelung schützt Verbraucher vor unvorhergesehenen Kosten und ermöglicht es Händlern, ihren Kunden attraktive Angebote auf dem Markt für gebrauchte Elektrofahrzeuge zu bieten.

Digitale Lösungen und Rundum-Service: Ein starker Rückhalt für Händler Um die Umsetzung des Projekts „Turbo für gebrauchte Stromer“ zu unterstützen, hat der BVfK eine digitale Plattform entwickelt, die den Handel mit gebrauchten Elektrofahrzeugen professionalisiert. Diese „All-in-One-Lösung“ digitalisiert alle Prozesse – vom Import der Fahrzeugdaten bis hin zur Garantieabwicklung – und macht den Handel somit effizienter und profitabler. Das Konzept gründet auf einem erweiterten Dealer-Management-System, das speziell auf die  Anforderungen des Handels mit Elektrofahrzeugen zugeschnitten wurde und Händlern eine nahtlose Integration aller relevanten Prozesse ermöglicht.

„Unser Ziel ist es, dass BVfK-Händler mit minimalem Aufwand maximale Ergebnisse erzielen können“, erklärt Ansgar Klein, geschäftsführender Vorstand des BVfK. Unterstützt wird das Projekt durch starke Partner, die attraktive Finanzierungs- und Serviceangebote bereitstellen. Das seit 23 Jahren bestehende BVfK-Garantiekonzept ist als Händler-Eigengarantie  ausgestaltet. Der Verband sorgt allerdings unter anderem durch die Verwaltung der Rücklagenkonten der Händler wie auch durch die Übernahme des kompletten Schadens- und Reklamationsmanagements dafür, dass die Garantieversprechen auch tatsächlich eingehalten werden können

Hintergrund: „Die gebrauchten Stromer müssen wieder auf die Straße“

Das neue Garantiekonzept des BVfK bietet Verbrauchern klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit Antriebsbatterien gebrauchter Elektrofahrzeuge. Es berücksichtigt sowohl die technischen Grenzen aktueller Diagnosetechniken als auch die besonderen Anforderungen an eine transparente und faire Garantieabwicklung.

Batteriezustand: Aktuell lässt der Stand der Diagnosetechnik keine verbindlichen Aussagen zur Lebenserwartung oder zur langfristigen Entwicklung der Ladekapazität von Antriebsbatterien zu. Daher kann diesbezüglich eine konkrete Beschaffenheit der Batterie nicht zugesichert werden. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass auch die Ladekapazität einer Antriebsbatterie mit der Zeit nachlässt, wodurch auch die Reichweite des Fahrzeugs beeinflusst wird. Dabei ist zu beachten, dass sich Reichweite und Ladekapazität nicht parallel entwickeln: Die Reichweite sinkt in der Regel schneller als die Ladekapazität.

DEKRA-Batterietest: Zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe wird ein DEKRA-Batterietest durchgeführt, der als Momentaufnahme den Zustand der Antriebsbatterie dokumentiert. Eine verlässliche Prognose zur Lebensdauer oder zur künftigen Entwicklung der Ladekapazität ist zwar auch mit diesem Test nur ansatzweise möglich. Andererseits weisen die zunehmenden Erfahrungen und Untersuchungen auch älterer Elektrofahrzeuge auf eine deutlich längere Haltbarkeit der Antriebsbatterien hin als noch vor Kurzem prognostiziert.

Der garantiegebende Händler garantiert, dass die Restkapazität der Antriebsbatterie innerhalb eines Jahres nicht mehr als 3 % von der im DEKRA-Test ermittelten Kapazität abweicht. Die Bezugsgröße ist dabei nicht die Batteriekapazität im Neuzustand, sondern der Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe. Eine erneute Messung erfolgt jeweils vor Ablauf von 12 Monaten, ggf. auch früher, wenn die Batteriekapazität unerwartet stark absinkt.

Optionen im Garantiefall: Sollte die garantierte Mindestkapazität unterschritten werden, sorgt der Garantiegeber durch geeignete Maßnahmen für die Wiederherstellung der Ladekapazität. Ist dies nicht möglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, stehen dem Käufer zwei Optionen zur Verfügung:

Rückgabe des Fahrzeugs gegen Nutzungsvergütung

Der Käufer kann das Fahrzeug zurückgeben, wobei eine Nutzungsvergütung von 1 % des Kaufpreises pro Monat anfällt. Diese Berechnung basiert auf einer maximalen jährlichen Laufleistung von 10.000 km. Für Mehrkilometer werden mit einer beim Fahrzeugleasing üblichen Berechnungsmethode in Abzug gebracht. Beispiel: Ein drei Jahre altes, gebrauchtes Elektroauto mit einer Laufleistung von 50.000 km und einer Batteriekapazität von 90 % wird zum Preis von 20.000 Euro verkauft. Sinkt dieser Wert innerhalb von 12 Monaten unter die Toleranz von 87 %, hat der Käufer Anspruch auf Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises nach Abzug der Nutzungsgebühr. Diese beträgt 1 % des Kaufpreises pro Monat, also 2.400 Euro pro Jahr, bei maximal bisher zurückgelegten 10.000 km. Wurden stattdessen bereits 15.000 km zurückgelegt, erhöht sich die Nutzungsgebühr um 750 Euro auf 3.150 Euro (in diesem Fall 15 Cent je Mehrkilometer).

Kaufpreisminderung

Alternativ kann der Käufer eine Kaufpreisminderung in Höhe von 1 % des Kaufpreises je Prozentpunkt der Unterschreitung der garantierten Mindestkapazität geltend machen. Überschreitet die jährliche Laufleistung 20.000 km, reduziert sich die Minderung um 5 % je 1.000 Mehrkilometer. Beispiel: Sinkt die Batteriekapazität eines Fahrzeugs um 8 % von 90 % auf 82 %, wird die Toleranzgrenze von 3 % um 5 % überschritten. Daraus ergibt sich bei einem Kaufpreis von 20.000 Euro eine Kaufpreisminderung von 5 %, also 1.000 Euro. Hat das Fahrzeug jedoch statt 20.000 km bereits 25.000 km zurückgelegt, reduziert sich die Minderung um 25 % auf 750 Euro. Dieses Garantiekonzept des BVfK bietet Verbrauchern eine verlässliche Sicherheit für den Kauf gebrauchter Elektrofahrzeuge und schafft zugleich Transparenz und Sicherheit im Umgang mit möglichen Garantiefällen.

Der Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. (BVfK) vertritt die Interessen von über 1.000 freien Kraftfahrzeughändlern in Deutschland. Der Verband setzt sich für stabile Rahmen- und faire Wettbewerbsbedingungen im Automobilhandel ein und fördert die Qualität und Seriosität im freien Kfz-Handel.

Diesen und weitere Beiträge zum Thema Elektomobilität & Autonomes Fahren lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des eMove360° Magazins. Kostenlos PDF downloaden oder Printversion im Shop bestellen.

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02.07.2025   |  

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