Gesetzesentwurf für autonomes Fahren beschlossen

Auf deutschen Straßen dürfen künftig Autos mit Systemen für “hoch- und vollautomatisiertes” Fahren unterwegs sein, wobei sich der menschliche Fahrer nur im Notfall voll auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren und eingreifen muss, gleichzeitig aber haftbar bleibt.

Kritiker sehen die neue Regelung in einigen Punkten unvollständig.

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg gebracht, das autonomes Fahren erlaubt und den Autofahrern dabei ausdrücklich Nebentätigkeiten gestattet, wenn ihr Fahrzeug im Autopilotmodus fährt. Damit wäre etwa nebenbei die Bearbeitung von E-Mails am Infotainment-Systems des Fahrzeugs erlaubt. Erste Serienautos mit hochautomatisierten Funktionen, wie einem Autobahnpiloten, könnten damit bereits im kommenden Jahr auf den Markt kommen, wobei die genauen Zulassungskriterien allerdings noch nicht fest stehen und erst noch von internationalen Gremien festgelegt werden müssen.

Der menschliche Fahrer muss die Steuerung jedoch weiterhin “unverzüglich” übernehmen können, “wenn er erkennt oder auf Grund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen”. Dies sei beispielsweise der Fall, “wenn der Fahrer durch das Hupen anderer Fahrzeuge auf Fahrfehler und damit auf technische Störungen des Systems aufmerksam gemacht wird oder wenn das System ohne äußeren Anlass eine Vollbremsung durchgeführt hat”. Rechtlich bleibt dabei weiterhin der Autofahrer der Fahrzeugführer und ist damit haftbar.

Kritik an der neuen Regelung kommt unter anderem von der Opposition, die moniert, dass lediglich in der Begründung des Gesetzestextes vermerkt ist, was der Fahrer bedenkenlos tun darf, was jedoch für die Verwendbarkeit vor Gericht direkt im Gesetz stehen müsste. Zudem werden die veränderten Datenschutzbestimmungen kritisiert, wonach nicht ausreichend festgelegt sei bei welchen Ordnungswidrigkeiten die Daten der Blackbox herauszugeben sind. Damit das Gesetz vollends verabschiedet wird, muss nun noch der Bundesrat zustimmen.

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31.03.2017   |  

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