Neben der Ersparnis beim Versicherungsbeitrag profitieren Sie bei der Allianz von Leistungserweiterungen speziell für Elektrofahrzeuge. Schäden am Akku durch Tierbiss, Kurzschluss oder Blitzschlag sind ohne Leistungsbegrenzung mitversichert. Ein Ladekabel oder eine mobile Ladestation sind als Zubehör fester Bestandteil einer Kaskoversicherung. Der Verlust einer Ladekarte in Verbindung mit einem Kaskoereignis ist ebenfalls versichert. Ein etwaiges Guthaben auf der Karte erstatten wir nicht.
Bei reinen Akkuschäden innerhalb der ersten 24 Monate nach Erwerb gibt es bei uns sogar eine Neupreisentschädigung für den Akku.
Bei Diebstahl eines Pkw oder Lkw (bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder bei einem Totalschaden erstattet die Allianz innerhalb der ersten 24 Monate ab Erstzulassung den Neupreis, wenn das Fahrzeug als Neuwagen erworben wurde. Ansonsten wird der Kaufpreis bei Erwerb des Fahrzeuges als Gebrauchtwagen innerhalb der ersten 24 Monate erstattet.
Sollte unterwegs der Strom ausgehen, hilft der Zusatzbaustein Schutzbrief weiter. Denn dort gilt die Entladung des Akkus als Panne, unabhängig von der Ursache der Entladung. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.
Sie können nicht nur Ihre Flotte ab drei Fahrzeugen mit unterschiedlichen Antriebsarten bei der Allianz versichern. Es gibt auch Unterstützung bei der Beantragung der Treibhausgasminderungsprämie (THG-Prämie). Gemeinsam mit dem Kooperationspartner ADAC kümmert sich die Allianz für Sie um das Einreichen Ihrer Anträge beim Umweltbundesamt und kann über große Mengen an gebündelten THG-Quoten vorteilhafte Preise für E-Fahrzeughalter:innen erzielen. Für Sie bedeutet das: kein Mehraufwand, dafür eine attraktive Prämie – vollkommen stressfrei! Weitere Informationen finden Sie hier.