Parkplatzbetreiber können mit der Installation von Ladeeinrichtungen mit solarer Überdachung einen essentiellen Beitrag zu Klimaschutz und Null-Emissions-Mobilität leisten. Und zudem öde Flächen mit ästhetisch ansprechenden Lösungen imagefördernd aufwerten. Ein Gastbeitrag von Peter Grett im aktuellen eMove360° Magazin
Wie aktuelle Studien ausweisen, ist der Betrieb von E-Autos auch dann umweltfreundlicher als der von Verbrennerfahrzeugen, wenn der Ökostromanteil wie beim derzeitigen deutschen Mix nur bei 48 Prozent liegt. Dennoch sollten die Bemühungen intensiviert werden, den Ladestrom zusehends aus regenerativen Energiequellen zu generieren, am besten gleich am Ort des „Tankens“ selbst. Solare Ladeports sind hierbei eine prädestinierte Lösung insbesondere auf öffentlichen Flächen, Mobilstationen (Mobility Hubs), Parkplätzen auf Firmengeländen sowie bei Hotels und Freizeiteinrichtungen.
SOLARPFLICHT AUF PARKPLÄTZEN
Zug um Zug wird in Deutschland auf Länderebene eine Solarpflicht für gewerbliche Parkplätze von Nichtwohngebäuden eingeführt. Diese gilt je nach Bundesland für neu eingerichtete Flächen wie etwa an Einkaufsmärkten oder Hotels. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg besteht diese Vorschrift bereits seit Januar 2022 und betrifft alle neu gebauten, offenen Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen, in Rheinland-Pfalz und Hessen liegt die Grenze bei 50, in Schleswig-Holstein bei 100 Stellplätzen. Zumindest, sofern die Stellplatzfläche für die Solarnutzung geeignet ist. Was darunter zu verstehen ist, regelt jedes Bundesland individuell. Bei Erfüllung dieser Anforderungen ist es z.B. in Baden-Württemberg Pflicht, mindestens 60 Prozent der Stellplatzfläche mit Photovoltaik-Modulen auszustatten.
VORSCHRIFT FÜR DIE SCHAFFUNG VON LADEMÖGLICHKEITEN
Zugleich legt das „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz“ (GEIG) des Bundes in § 7 fest, dass Personen oder Unternehmen, die ein Gebäude errichten, welches über mehr als sechs Stellplätze innerhalb oder auf einer angrenzenden Fläche verfügt, mindestens jeden dritten Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur (Leerrohre) für die Elektromobilität auszustatten haben und zusätzlich mindestens einen Ladepunkt errichten müssen.
SOLARE LADE-CARPORTS MACHEN SICH MEHRFACH BEZAHLT
Nicht allein die Umwelt profitiert von solaren Ladelösungen, auch Anbieter von öffentlichen und halb-öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge ziehen inzwischen einen finanziellen Nutzen daraus, auch durch die sogenannte THG-Prämie. Dabei handelt es sich um ein handelbares Emissionszertifikat. Dessen Preisentwicklung ist dynamisch und hängt von Angebot und Nachfrage ab. Bisher konnten sich hauptsächlich Stromlieferanten von Ladepunkten am THG-Quotenhandel beteiligen. Doch mit der aktuellen Verordnung können inzwischen neben Haltern von batterie-elektrischen Fahrzeugen auch die Betreiber von Ladestationen profitieren. Dazu müssen die Ladesäulen (halb) öffentlich, eichrechtskonform und bei der Bundesnetzagentur registriert sein. Harald Baumeister, Geschäftsführer der Sopago GmbH, einem auf solare Überdachungen spezialisierten Unternehmen, liefert dazu folgendes Berechnungsbeispiel: „Verkauft ein ladesäulen-betreibendes Unternehmen jährlich 10.000 Kilowattstunden Ökostrom für je 42 Cent pro Kilowattstunde, erhält er 4.200 Euro plus eine THG-Prämie von 1.900 Euro (19 Cent pro Kilowattstunde), also insgesamt 6.100 Euro im Jahr. Die THG-Prämie steigert hier die Einnahmen um mehr als 45 Prozent.
SOLARE LADEPORTS ALS SICHTBARER AUSWEIS VON NACHHALTIGKEIT
Solar-Carports bieten Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Stellen die gute Möglichkeit, eine wahrnehmbare Verbindung zwischen Ökostromgewinnung und E-Mobilität aufzuzeigen. Gerade in der Hotellerie und Gastronomie wird zusehends Wert darauf gelegt, dem Gast den eigenen Nachhaltigkeitsanspruch zu vermitteln. Viele der entsprechenden Maßnahmen können Gäste jedoch nicht unmittelbar erfahren, auch deshalb bieten Hoteliers und Betreiber von Freizeiteinrichtungen ihnen immer öfter Lademöglichkeiten für ihre elektrifizierten Fahrzeuge an. Wer die Charger dann nicht gerade im hinteren Winkel der Tiefgarage „versteckt“, sondern auf dem Parkplatz installiert, sendet damit ein sichtbares Signal seines Nachhaltigkeitsprofils und modernen Mobilitätsbewusstseins. Umso mehr, wenn die Ladeboxen gleich noch mit einer Solarstromgewinnung gekoppelt sind. Dabei kann man eher nüchtern-pragmatische Lösungen wählen, aber auch spektakuläre Signale der Nachhaltigkeit in Form außergewöhnlich gestalteter Produkte senden. Wie das folgende Beispiel exemplarisch zeigt.
SOLARE LADETULPEN
Das Unternehmen MDT-tex ist ein global agierender Spezialist für textile Outdoor-Architektur. Zu seinem Kerngeschäft gehören Fertigung und Vertrieb von Sonnenschutzsystemen mit innovativer Membran-Beschichtung. Mit der Produktreihe „Solar Solutions“ führt das Unternehmen nun die Themen ästhetischer Sonnenschutz, nachhaltige Stromproduktion aus Solarzellen und E-Mobilität zusammen. Darüber hinaus kann über die tulpenförmigen Ladeschirme auch Regenwasser gesammelt werden. Die gewonnene Energie kann entweder direkt genutzt, gespeichert oder alternativ in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Eine schattenspendende „Tulpe“ dient als Unterstand und Charging Point für zwei Elektrofahrzeuge, mehrere Schirme werden modular entweder nebeneinander in einer Reihe oder als Gruppe angeordnet. Ihre Funktion bleibt nicht allein auf das EV-Charging beschränkt. Sie können etwa durch Sitzgelegenheiten und Ladeoptionen für Mobilgeräte erweitert werden.
Diesen und weitere Beiträge zum Thema Elektromobilität und Autonomes Fahren lesen Sie im aktuellen eMove360° Magazin. Hier kostenloses PDF downloaden oder Printversion im Shop bestellen.
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