Verbesserte Förderung von Elektrofahrzeugen

Das eMobility-Förderprogramm der Bundesregierung ist nun offiziell vom Kabinett abgenickt worden.

Mit rund einer Milliarde Euro fördert die Bundesregierung die Elektromobilität in Deutschland. Dazu gehören ein Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, der Aufbau der notwendigen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie die steuerliche Förderung.

Elektromobilität hat für die Bundesregierung eine große Bedeutung. Deutschland soll zum Leitmarkt und Leitanbieter bei der Elektromobilität werden. Dabei geht es um Innovationen bei Fahrzeugen, Antrieben und Fahrzeugkomponenten. Wichtig ist auch die Einbindung dieser Fahrzeuge in die Strom- und Verkehrsnetze. Das Thema Elektromobilität entscheidet zusammen mit der Digitalisierung über die Zukunft der Automobilindustrie und anderer in der Mobilität engagierten Wirtschaftszweige.

Umweltbonus

Die Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Sie ist ein Bindeglied zwischen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und dem Verkehrssektor. Die Maßnahme zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge ist damit eine Antwort auf die steigenden Anforderungen an Klimaschutz (CO2-Ausstoß) und Luftreinhaltung (Stickoxide, Rußpartikel etc.).
Die Bundesregierung will für den Kauf eine Elektroautos daher einen Umweltbonus in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und 3.000 Euro für Plug-In Hybride gewähren. Er soll jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert werden.

Steuerliche Anreize

Für alle reinen Elektrofahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) mit erstmaliger Zulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 galt bisher eine von fünf auf zehn Jahre verlängerte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 gilt derzeit noch eine fünfjährige Steuerbefreiung. Diese Kraftfahrzeugsteuerbefreiung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 in eine zehnjährige Steuerbefreiung geändert werden.

Arbeitgeber sollen sich durch einen steuerlichen Anreiz stärker an dem Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Deshalb soll eine Steuerbefreiung für Arbeitgeber eingeführt werden, wenn private E-Fahrzeuge im Betrieb aufgeladen werden können. Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt.

Ausbau der Ladestationen

Mit dem Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Ladestationen wird die Verbreitung von Elektrofahrzeugen im Markt gefördert. Außerdem erhöht sich damit die Wertschöpfung: Es gibt neue Möglichkeiten für Beschäftigung und die Schaffung von Arbeitsplätzen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Mit der Förderung von Ladestationen hilft die Bundesregierung, mehr Akzeptanz für diese umweltfreundliche Technologie zu erreichen.

Das Förderprogramm zum Aufbau dieser Ladestationen soll von 2017 bis 2020 insgesamt 300 Mio. Euro betragen. Insbesondere soll mit diesen Mitteln ein flächendeckendes Netzes an Schnellladeinfrastruktur entstehen. Daneben wird auch der weitere Aufbau von Normalladeinfrastruktur gefördert.

Den Kompass und Rahmen für die Förderung der Elektromobilität in Deutschland setzt die Bundesregierung mit ihrem “Regierungsprogramm Elektromobilität”. Unterstützt wird die Bundesregierung dabei durch die “Gemeinsame Geschäftsstelle Elektromobilität” sowie die “Nationale Plattform Elektromobilität”.

www.bundesregierung.de

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